Hauswirtschaftliche Dienste

Betreuung und Entlastung im häuslichen Umfeld

Entlastungsbetrag gem. §45b SGB XI

Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich, der für unterstützende Maßnahmen eingesetzt werden kann. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrade 1 können den Entlastungsbetrag sowohl für eine Betreuungsleistung wie auch für eine pflegerische Behandlung erhalten.

Dieser Entlastungsbetrag kann beispielsweise für die Betreuung eingesetzt werden. Im Alter fällt es oftmals schwer, die Herausforderungen des Alltags zu meistern. Die Pflegebedürftigen benötigen vielleicht Unterstützung, um sich im Alltag zurecht zu finden und um jemanden zu haben, mit dem sie über Sorgen und Nöte sprechen können.

Außerdem können gesundheitliche Einschränkungen im hohen Alter dazu führen, dass der eigene Haushalt nicht mehr selbstständig geführt werden kann.

Wir bieten Ihnen bei der Verrichtung Ihrer täglichen Hausarbeit individuelle Hilfe an, indem wir Ihnen die anfallenden Aufgaben im Haushalt abnehmen bzw. und Sie hierbei unterstützen.

Hierzu zählen unter anderem die Reinigung der Wohnung, die Reinigung und Pflege der Wäsche, Einkaufen, Botengänge, Geschirrspülen oder auch die Zubereitung von Mahlzeiten.

Soweit der monatliche Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft wird, kann der noch verbleibende Betrag in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen werden. Leistungsbeträge, die bis Ende des laufenden Kalenderjahres nicht verbraucht werden,können auch noch bis in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Caritas-Sozialstation
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